
Im Rechnungswesenpanorama möge das innerbetriebliche
Rechnungswesen einmal gleichsam aus der „Hubschrauberperspektive“ betrachtet
werden. Was sind die großen Zusammenhänge in der Kostenrechnung, quasi die
Autobahnen und Flüsse in der Rechnungswesenlandschaft? Dabei werden die
wesentlichen Verbindungen deutlich, auch wenn vielleicht nicht die einzelnen
„Trampelpfade“ des Rechnungswesens erkennbar sind, z. B. Einzelne
Abgrenzungskonten.
Prämissen:
1. Vorab sei noch darauf hingewiesen, dass in diesem
Rechnungswesenbeispiel zum Zweck der Übersichtlichkeit nur ein
Fertigfabrikat, ein Halbfabrikat, eine Fertigungskostenstelle,
die mit einer Universalmaschine sowohl das Halb- wie auch das
Fertigfabrikat herstellt, und eine Hilfskostenstelle dargestellt
werden. In diesem Beispiel ist weiterhin unterstellt, dass die
Produktionsleistung (Produktionsmenge pro Periode) gleich der Absatzleistung
(Absatzmenge pro Periode) ist, d.h. keine Bestandsveränderungen bei Halb-
und Fertigerzeugnissen erfolgen. Wäre das nicht der Fall, so würden
Lagerkonten für Halb- und Fertigfabrikate zwischen die
Kostenträgerstückrechung (Kalkulation) und der Kostenträgerzeitrechnung
(Management-Erfolgsrechnung) einzufügen sein, quasi zum Ausgleich der
Produktions- und der Absatzleistung. Der Unterschied zwischen Absatz- und
Produktionsleistung verändert den Lagerbestand für fertige Erzeugnisse.
2. Es wird die umgangssprachliche Form von variabel
und fix verwendet. Benutzt werden die Begriffe im Sinn von
Produktkosten und Strukturkosten, der Nomenklatur der
International Group of Controlling (IGC).
3. Dargestellt wird das Rechnungswesenbeispiel für ein
Produktionsunternehmen. Bei Handelsunternehmen würde die
Aufteilung nach variablen und fixen Kosten bei der Vorkostenstelle und
Fertigungskostenstelle entfallen. Als Vorkostenstellen wären Raum-, Lager-
oder Logistikkostenstellen zu betrachten. Dienstleistungsunternehmen
weisen kostenrechnerisch zahlreiche Gemeinsamkeiten zu
Produktionsunternehmen auf: eine Dienstleistung wird „produziert“. Hierfür
ließen sich auch Vorgänge der Dienstleistungserstellung beschreiben, die als
Arbeitsplan in die Kalkulation einfließen könnten. Ebenso könnte auf die
„Kostenstelle der Dienstleistungserbringung“ als Produktionskostenstelle
(der Dienstleistung) interpretiert werden hier ebenso nach produktiven und
regieführenden Prozessen unterschieden werden, woraus sich eine Unterteilung
nach Produkt- und Strukturkosten herleiten ließe.
3. In diesem Rechnungswesenpanorama werden aus Gründen der
Übersichtlichkeit nur Plan-Werte-Flüsse gezeigt. Zur Darstellung hier nicht
dargestellter Ist-Werte benutzen Controller gerne den Rechenweg „Plan
+/- Abweichung = Ist“. Zu jeder „Informationsstraße“ für einen Planwert
fließt parallel ein Informationskanal mit den dazugehörigen Abweichungen,
vergleichbar mit Schmutz- oder Trinkwasserleitungen in der Kanalisation. Man
möchte also nicht die Ist-Werte isoliert dargestellt haben, sondern parallel
auch die Abweichungen, die das Salz in der Suppe des Controllings sind,
bilden sie doch die Reize für Korrekturzündungen. Der Forecast würde
analog zur Ist-Darstellung verlaufen, nur das es sich bei den Abweichungen
dann um angekündigte Abweichungen handelt, evtl. in einem weiteren
Informationskanal für die Wertart „angekündigte Abweichung“ oder
„voraussichtliches Ist“ geführt.
4. Bei der Darstellung von Ergebnissen treten teilweise
Rundungsdifferenzen auf, da Werte nach Kommastellen aus
Übersichtlichkeitsgründen häufig weggelassen wurden. Steht das
Rechnungswesenpanorama als Excelsheet zur Verfügung (Download unter
www.grotheer.de/rechnungswesenpanorama.htm ) können die Ergebnisse im
Detail auf Nachkommastellen rekapituliert werden.
Planung im Rechnungswesenpanorama
Aus der Mehrjahresplanung wird unter Berücksichtigung der
Marktsituation und der Marktziele zum Beginn der Planung ein Ergebnisziel
vor dem Abzug von Steuern und Zinsen (=EBIT-Ziel)
à1
ermittelt, das prozentual häufig einer durchschnittlichen
Gesamtkapitalrendite (vor Steuern) entspricht. Dieses wird in einem die
Planungsrunde einleitenden Planungsbrief allen Planenden bekannt gegeben,
quasi als „Telling why“. Möchten die Gesellschafter eine Dividende von z.B.
200 ausgezahlt bekommen und soll eine Verbesserung der finanziellen
Stabilität durch eine Rücklagenzuführung (Thesaurierung) von 400 erfolgen,
so ergibt sich addiert ein Ziel-Jahresüberschuss (nach Ertragsteuern) von
600. Bei einer Ertragsteuerbelastung von 40 % (i. H.) müssen zusätzlich vom
Unternehmen noch 400 Ertr.Steuern erwirtschaftet werden. Werden noch die
Kapitalkosten (Zinsen) für das im nächsten Jahr (bzw. im
Mehrjahresdurchschnitt) zu verzinsende Fremdkapital in Höhe von 1.000
hinzugerechnet, ergibt sich ein EBIT in Höhe von 2.000.
Umsatzplanung in der
Managementerfolgsrechnung
In einem weiteren Schritt erfolgt die Umsatzplanung. Generell
könnte auch von der verfügbaren Kapazität her geplant werden, doch empfiehlt
es sich, mit dem Engpass die Planung zu beginnen und das ist in vielen
Unternehmen der Markt, da Unternehmen zu Zeit häufig mehr herstellen als
absetzen können.
Der Vertrieb hält, unter Berücksichtigung der Markt- und
Wettbewerbssituation sowie der eigenen Zielsetzungen für den Markt im
nächsten Jahr einen Absatz von 3.000 t des Artikels4711 zu einem
Preis von 5,50 € pro kg für möglich
à2,
so dass in diesem Planungsschritt zunächst von einem Umsatz von 3.000 T€
ausgegangen werden kann.
Mengen-/Ressourcenplanung für
Einkauf und Produktion über die Kostenträgerstückrechnung
Im Schritt
à3
erfolgt über die technischen Mengengerüste Rezeptur/Stückliste und
Arbeitsplan der Kostenträgerstückrechnung eine Ermittlung des
Ressourcenbedarfes von der Versorgung her.
1.
Ressourcen-Inanspruchnahme durch Fertigfabrikate
a)
Materialbedarf an Rohwaren
Artikel4711 benötigt lautet Rezeptur für die bei allen Produkten
in diesem Beispiel konstante Kalkulationsmenge (Losgröße/Charge) von 1.000
kg eine Einsatzmenge vom Material2 von 500 kg. Für die
Absatzmenge von 3.000 t ergibt sich somit bei diesem Material für das
nächste Jahr ein Beschaffungsvolumen von 1.500 t
à14.
b)
Materialbedarf an Halbfabrikaten
Weiterhin wird für die Kalkulationsmenge der Einsatz des im eigenen
Unternehmen vorproduzierten Halbfabrikates711 erforderlich (z.B.
in der Pralinenproduktion: Hohlformen, d.h. Schokoladenkugeln mit Öffnung,
aber noch ohne Füllung): es sind ebenfalls 500 kg.
c)
Ressourcenbedarf an Fertigungskapazitäten
Pro Tonne benötigt Artikel4711
à3
0,29 Leistungseinheiten (Bezugsgrößeneinheiten), die in diesem Beispiel aus
Maschinenstunden bestehen mögen, von der Fertigungskostenstelle. Bei 3.000 t
á 0,29 Maschinenstunden pro Tonne ergibt sich für das gesamte Jahr eine
Kapazitätsbedarf aus der Fertigungsstufe „Erzeugung Fertigerzeugnis“ von 870
Maschinenstunden. Diese fließen anteilig in die Auslastungsplanung der
Fertigungskostenstelle à5 mit ein.
2.
Ressourcen-Inanspruchnahme durch Halbfabrikate
à4
a)
Materialbedarf an Rohwaren
1000 kg (=Kalkulationsmenge) des Halbfabrikates711 benötigen zur
ihrer Herstellung lautet Rezeptur eine Einsatzmenge von 1.000 kg vom
Material1. Produziert werden vom Halbfabrikat711 1.500
t, die sich aus der Absatzmenge des Fertigfabrikates und den darin anteilig
enthaltenen Halbfabrikatemengen ergeben (=3.000 t4711 x 0,5 t711/t4711
=) 1.5OO t711. Für die Herstellung von 1.500 t des Halbfabrikates711
sind 1.500 t Material1 als Materialeinsatz erforderlich (=1.500 t711
x 1 t Mat.1/t711)
à14.
b)
Ressourcenbedarf an Fertigungskapazitäten
Halbfabrikat 711 benötigt pro hergestellte Tonne
à4
1,007 Maschinenstunden, die von der Fertigungskostenstelle „zu liefern“.
Gefertigt werden sollen 1.500 Tonnen (s. oben). Hieraus resultiert ein
Kapazitätsbedarf gegenüber der Fertigung von 1.500 t x 1,007 h/t = 1.510 h.
Dieser Stundenbedarf zur Herstellung des Halbfabrikates möge ebenfalls
anteilig in die Auslastungsplanung der Fertigungskostenstelle
à5
mit einfließen.
Kostenstellenplanung Fertigung
Für die Kostenstelle „Fertigung“ wurde die Leistungsart
„Maschinenstunden“ gewählt, da sich die leistungsabhängigen Kosten auf
dieser maschinenintensiven Kostenstelle insbesondere proportional zur
Laufzeit der Aggregate verhalten. Die Leistungsmenge von insgesamt 2.380
Maschinenstunden ergibt sich durch Addition der von Artikel4711
(870 h) und Halbfabrikat711 (=1.510h) „nachgefragten“
Maschinenlaufzeiten (s. oben). In Abhängigkeit von dieser zu erbringenden
Leistungsmenge sind die erforderlichen Ressourceneinsätze auf dieser
Kostenstelle zu planen, insbesondere die leistungsabhängigen Verbrauchen
à6,
die als proportional zu planen sind: z. B. Mitarbeiterstunden von
Produktionsmitarbeitern, leistungsabhängige Instandhaltungsprozesse und
Primärenergiebedarf. Ergänzt wird die Planung der Kosten für die
leistungsabhängigen Ressourcenverbräuche um die Planung der Kosten für
Ressourcenverbräuche für im Rahmen von Regieprozessen und der Vorhaltung von
Kapazität. Diese Kosten werden auch als Fix- oder Strukturkosten
bezeichnet. Die Fertigungsanlage wird im Durchschnitt mit ca. 12,11
Mitarbeitern „gefahren“. Multipliziert man diesen Personaleinsatz pro Stunde
mit der Anzahl der benötigten Stunden (= 2.380 h), so ergibt sich die erforderliche Jahreskapazität von (gerundet) 28.825 Mitarbeiterstunden. Mit
einem durchschnittlichen Personalkostenstundensatz von 37,12 € (inkl.
Personalnebenkosten) bewertet, ergeben sie proportionale Fertigungslöhne
von 1.070 T€. In nächsten Schritt erfolgt die Planung der weiteren primären
Kostenarten (Hilfs- und Betriebsstoffe, Instandhaltung, Miete,
Abschreibungen etc.). Ebenso erfolgt die Planung der primären Kosten
maßnahmenorientiert („activity based“) für die weiteren Kostenstellen
(Marketing/Verkauf u. Spartenleitung). Nach der Planung der primären
Kostenarten auf den primären Kostenstellen (=Endkostenstellen, die an keine
anderen Kostenstellen mehr verrechnen), erfolgt die Planung der sekundären
Kostenarten (Verrechnungskostenarten der innerbetrieblichen
Leistungsverrechnung in der Kostenstellenrechnung) und der sekundären
Kostenstellen (Hilfs- oder Vorkostenstellen, die innerbetriebliche Leistung
erzeugen und sie über die innerbetriebliche Leistungsverrechung an andere
Kostenstellen abgeben)
Dazu wird auf der Endkostenstellen „Fertigung“ der
Energieverbrauch dieser Kostenstelle geplant: 4.624 Megawattstunden. Er ergibt sich in diesem Beispiel, indem die Maschinenlaufzeit (2.380 h) mit
der installierten Leistung ca. 1,9429 Megawatt multipliziert wird. Werden
diese 4.624 Megawattstunden mit der „Nachfrage“ der
Spartenleitungskostenstelle in Höhe von 875 Megawattstunden addiert, so ergibt sich
eine Gesamtnachfrage von 5.500 Megawattstunden
à7,
die gleichzeitig die zu erbringende Leistung (Bezugsgröße) der
Vorkostenstelle (sekundäre Kostenstelle) Energieverteilung ist, auf der alle
Kosten, die mit der Energiebeschaffung und Energieverteilung verbunden sind,
gebündelt werden. Nach der Planung der zu erbringenden Leistung erfolgt die
Planung und Bewertung des zu Erbringung der Leistung erforderlichen
Ressourcenverbrauches. Zunächst müssen 5.500 Megawattstunden bei dem Energielieferanten zu 82 € pro Megawattstunde beschafft werden. Insgesamt
ergeben sich damit Kosten für Primärenergie in Höhe von T€ 450, die als
variabel/proportional zu Leistungsmenge von 5.500 Megawattstunden auf dieser
Kostenstelle geplant werden. Weiterhin mögen noch 610 € fixe Kosten
(Strukturkosten) für das Gehalt eines Elektroingenieurs,
nicht-leistungsabhängige Instandhaltungskosten der Elektroinstallationen,
Miete/Raumkosten und Anlagenabschreibungen anfallen. Werden die
Gesamtkosten, gesplittet nach variabel und fix, jeweils durch die
Leistungsmenge dividiert, ergeben sich
à8
variable (0,082 T€) und fixe (0,111 T€) Kostensätze je
Leistungseinheit, in diesem Fall die Megawattstunde. Mit diesen Kostensätzen
wird die mengenmäßige Nachfrage nach Megawattstunden auf den nachfragenden
Kostenstellen in der Planung bewertet. Die von der Kostenstelle „Fertigung“
nachgefragten 4.625 Megawattstunden werden zunächst mit dem prop. Kostensatz
pro Megawattstunde der Vorkostenstelle Energieverteilung von ca. 82 €
bewertet. Die sich ergebenden 378 T€ werden auf der Kostenstelle „Fertigung“
als variabel bzw. prop. geplant
à9,
da sie produktiv, d.h. pro ins Produkt „schlüpfende“ Maschinenstunde, entstehen. Die fixen Kosten (Strukturkosten) der abgebenden Vorkostenstelle
„Energieverteilung“ werden parallel zu den proportionalen Kosten verrechnet,
auf der empfangenden Kostenstelle jedoch als fix geplant, da sie auf der
abgebenden Kostenstelle bereits fixen bzw. Strukturkosten-Charakter hatten.
Da die Kostenstelle „Spartenleistung“ bereits Strukturkostencharakter hat -
sie wirkt nicht an der physischen Existenz des Produktes mit, sondern nimmt
Leitungs- und Lenkungsaufgaben („Regieprozesse“) wahr – haben alle hier zu
planenden Kosten Strukturkosten-Charakter. Die in Anspruch genommenen 875
Megawattstunden werden zunächst mit dem prop. Kostensatz der abgebenden
Kostenstelle (= 0,082 T€) und dann noch einmal mit dem fixen Kostensatz von
((0,11 T€) bewertet. Insgesamt ergeben sich
à10
169 T€, die als fixe Kosten bzw. Strukturkosten auf der Kostenstelle
Spartenleitung zu planen sind.
Aus dieser Art der Planung sekundärer Energiekosten wird ein
Sachverhalt für die Planung sekundärer Kosten im Allgemeinen deutlich: fixe
Kosten der abgebenden Kostenstelle müssen auf der empfangenden Kostenstelle
Fixkosten bleiben. Proportionale Kosten der abgebenden Kostenstelle können
auf der empfangenden Kostenstelle proportional bleiben, wenn sie dort einen
leistungsabhängigen, d.h. produktiven, Charakter haben. Sie können aber auf
der empfangenden Kostenstelle auch zu Fixkosten (Strukturkosten) werden,
wenn dort ihr Ressourcenverbrauch durch Infrastrukturprozesse veranlasst
wird.
Insgesamt ergeben sich für die primären (end-) Kostenstellen
folgende Kostenbudgets: Fertigung: 1.678 (var.) und 1.013 (fix);
Marketing/Verkauf 3.800 (fix) und Spartenleitung 4.930 (fix). Nur im
Fertigungsbereich bestehen variable Kosten, weil nur hier Leistung laut
Arbeitsplan in die Prozesse zur physischen Existenz des Produktes und damit
in die Grenzherstellkosten (Produktkosten) – und dabei gleichzeitig vor den
DB I – „schlüpft“.
Werden auf der Fertigungskostenstelle die Summen nach
variabel und fix durch die Leistung (Maschinenstunden) dividiert, so ergibt
sich ein variabler Kostensatz (Prokosatz) und ein fixer Kostensatz (Strukosatz)
pro Stunde
à11,
die jetzt für die Fertigungskostenkalkulation der Halb- und Fertigfabrikate
herangezogen werden können. Der fixe Fertigungskostensatz kann dabei auch
als Ziel-Deckungsbeitrag pro Stunde bezeichnet werden, d.h. jede Stunde muss
über ihre eigenen variablen (leistungsabhängigen) Kosten von T€ 0,705 bei
2.380 Stunden noch einen Ziel-DB von 0,426 T€ je Stunde zur Deckung der
Strukturkosten Miete, Abschreibung etc. „verdienen“.
In der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) werden
anschließend die Halbfabrikate kalkuliert. Der Rohwareneinsatz für die
jeweilige Kalkulationsmenge laut Rezeptur/Stückliste wird mit dem vom
Einkauf genannten Plan-Einstandspreis der jeweiligen Rohware bewertet. Zur
Herstellung von 1000 kg (Kalkulationsmenge) des Halbfabrikates711
sind laut Rezeptur 1.000 kg Rohwareneinsatz des Material1
erforderlich, dessen Einstandspreis 1,10 € pro kg beträgt. Es ergeben sich
somit
à12
1.100 € variable Materialkosten. Hinzu kommt noch die Inanspruchnahme
von 1,007 Maschinenstunden der Fertigung laut Arbeitsplan. Diese
Fertigungsstunden werden mit dem
à11
variablen (0,705 T€) und fixen (0,426 T€) Kostensatz der
Fertigungskostenstelle multipliziert. Das Ergebnis (710€) aus Zeit mal
variablem Kostensatz geht in die Spalte „variable Kosten“ der Kalkulation,
das Ergebnis (428 €) der Multiplikation mit dem fixen Kostensatz der
Fertigungskostenstelle in die Spalte „fix“
à13.
Diese Verfahrensweise wird auch als Parallelkalkulation bezeichnet: von den
Primärkostenstellen, über die Kalkulation bis zur Ergebnisrechnung werden
parallel variabel und fixe Kosten durch die Kostenrechung geführt, ohne
Vermischung, damit der Deckungsbeitrag I der Ergebnisrechnung zur
Produktbeurteilung „sauber“ bleibt und nicht schon proportionalisierte
Fixkosten enthält.
Die Summe aus Material- und Fertigungskosten erhält in der
Kalkulation die Bezeichnung Herstellkosten
à14.
Die variablen Herstellkosten pro Einheit (1,82 €) werden auch Grenz(herstell)kosten genannt.
Nach der Kalkulation der
Halbfabrikate kann die Kalkulation der Fertigerzeugnisse erfolgen, da für
die Bewertung des Halbfabrikateeinsatzes in die Fertigerzeugnisse die
Ergebnisse der Halbfabrikatekalkulation vorliegen müssen.
Grundsätzlich gleicht die
Kalkulation der Fertigerzeugnisse bis zur Zwischensumme „Herstellkosten“
à18
dem Aufbau der Halbfabrikatekalkulation. Zunächst erfolgt eine Bewertung des
Rohwareneinsatzes mit den jeweiligen Plan-Einstandspreisen
à15.
Im Vergleich zur Halbfabrikatekalkulation kommt jedoch hinzu, dass im
Materialeinsatz des Fertigfabrikates, ergänzend, der erforderliche
Halbfabrikateeinsatz zu berücksichtigen ist. Die Halbfabrikateeinsatzmenge
wird, wie beim Rohwareneinsatz, ebenfalls aus der Rezeptur übernommen. Die
Bewertung erfolgt „parallel“ mit den variablen und fixen Herstellkosten, dem
Ergebnis der Halbfabrikatekalkulation
à16.
In diesem Beispiel wird die Einsatzmenge von 500 kg des Halbfabrikates711
zunächst mit den variablen Herstellkosten von 1,82€ pro Kilogramm bewertet,
wodurch sich ein Wert von 910 € in der variablen Kostenspalte des Artikels4711
ergibt. Die Bewertung mit dem fixen Herstellkostensatz des Artikels führt zu
einem Wert von 214 € in der Spalte „fix“ des Fertigerzeugnisses4711.
Durch eine Bewertung der benötigten Fertigungszeit von 0,29
Maschinenstunden pro 1.000 kg mit dem var. und fixen Kostenstellensatz der
Fertigung
à11,
analog zur Fertigungskostenermittlung beim Halbfabrikat, ergeben sich für
das Fertigerzeugnis4711 variable Fertigungskosten in Höhe von 205
€ und 123 € fixe Fertigungskostenà17.
Die Addition von Material- und Fertigungskosten ergibt bei diesem Erzeugnis
pro 1.000 kg 1.586 € variable Herstellkosten und 338 € fixe Herstellkosten
à18.
Dividiert durch die Kalkulationsmenge von 1.000 kg ergeben sich folgende
Kostensätze pro eine Mengeneinheit (=1 kg): 1,59 € variable Herstellkosten
und 0,34 € fixe Herstellkosten.
entsprechend der Jahresproduktionsmenge erfolgt ein
Lagerzugang von 3.000 t auf dem Fertigwarenlagerkonto von Artikel 4711à19a,
der wiederum parallel mit dem proportionalen und fixen Kostensatz der
Fertigfabrikatekalkulation4711à18
bewertet wird, so dass sich in Summe die „vollen“ Herstellkosten des
Lagerzuganges ergeben.
Nach der Bewertung des Fertigwarenlagerzuganges kann nun die
Plan-Ergebnisrechnung fortgeführt werden. Nach dem Plan-Umsatz
à2
von 3.000 T€, mir dem die Planung begann, können jetzt die entsprechenden
variablen (prop.) Kosten ermittelt und vom Plan-Umsatz abgezogen werden.
Dazu wird die Plan-Absatzmenge (3.000 t), die einer Entnahme aus dem
Fertigwarenlager in gleicher Menge entspricht
à19b,
mit den Plan-Grenzkosten des Fertigerzeugnisses4711 (1.586 €/t)à18
dem Fertigwarenlager „entlastet“ und der Ergebnisrechnung als variable
Kostenà20
„belastet“, d.h. vom Umsatz ergebnismindernd abgezogen. Als Ergebnis dieser
Subtraktion wird der Deckungsbeitrag I erhalten. Er ist bei gegebenen
Kapazitäten die ökonomische Hauptsteuerungsgröße zur Produktbeurteilung.
Solange der Deckungsbeitrag positiv ist, erzielt ein Artikel erlöse, die
höher sind als die mengenabhängigen Kosten zur Herstellung der physischen
Existenz dieses Artikels, die neben der Bezeichnung als variable oder
proportionale Kosten u. a. auch als Arbeitskosten bezeichnet werden.
Förderungswürdig sind insbesondere Artikel mit einem hohen Deckungsbeitrag.
In den nächsten Schritten erfolgt in Stufen eine Zuordnung
von fixen Kosten aus der Kostenstellenrechnung (evtl. auch aus Projekten) in
das Zeilenschema der Ergebnisrechnung
à21.
Zunächst werden die Werbe- und Vertriebskosten, die nur diesem Artikel
zurechenbar sind, aus der Kostenstelle „Marketing/Verkauf“ (3.800 T€) in die
Zeile „Artikeldirekte Vertriebskosten“ der Ergebnisrechnung übertragen. Als
weitere Zwischensumme ergibt sich der Deckungsbeitrag II zur Beurteilung der
Effizienz der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen: Welche Werbemaßnahme führt mit
welchen Kosten zu einer Verbesserung des Deckungsbeitrages II. Weiterhin
werden noch die Kosten der organisatorischen Einheit, die für dieses Produkt
zuständig ist, abgezogen. Hier möge es sich um eine Sparte handeln, die
dieses Produkt entwickelt, produziert, vertreibt und gleichzeitig als
Profit-Center geführt wird. Die Spartenkosten (5.943) setzen sich aus den
Strukturkosten der Fertigung (1.013) sowie den Kosten der Spartenleitung
zusammen (4.930). Der sich dann ergebende Deckungsbeitrag III ist der ergebnismäßige Maßstab für die
Effizienz des Profit-Centers. Auch das EBIT-Ziel
à1
kann als Deckungsziel betrachtet werden
à22,
da der Deckungsbeitrag auch ausreichen muss, um die erforderlichen
Fremdkapitalzinsen und Ertragsteuern zu erwirtschaften sowie einen
angemessenen Jahresüberschuss, zur Dividendenausschüttung und
Rücklagenbildung, zu erzielen. Eine Über- oder Unterdeckung des EBIT-Ziels
kann als Managementerfolg, mit positivem bzw. negativem Vorzeichen,
bezeichnet werden. Ist der Managementerfolg <0 ist kein ausreichender
Deckungsbeitrag zur Deckung der Ansprüche durch den Fiskus sowie der eigen-
und Fremdkapitalgeber bzw. zur Verbesserung der finanziellen Stabilität
(Rücklagenzuführung) erzielt worden. Im Planungsprozess beginnt an dieser
Stelle dann die „Knetphase“, damit im weiteren Planungsprozess durch
zusätzliche Maßnahmen in der Umsatz- bzw. Kostenplanung schließlich doch ein
Managementerfolg = 0 erzielt wird, d.h. Eine Deckung der Gesamtkosten und
der Gesamtkapitalverzinsung sichergestellt ist.
Im controlling-orientierten Rechnungswesen kann durchaus auf
die Darstellung von Ist-Werten verzichtet. Stattdessen erfolgt dann ihre
Darstellung durch die Kombination von Plan- und Abweichungswerten („Plan
bzw. Soll + Abweichung = Ist“). Man könnte auch sagen, dass die Planwerte
durch die Hinzurechnung von Abweichungen zu Ist-Werten umgeformt werden.
Organisatorisch geschieht dieses, indem parallel zu den „Straßen“ mit den
Plan-Daten überall im Rechnungswesen „Kanäle“ mit Abweichungen zu den
Planwerten bestehen, die im Abweichungsklärbecken der
Managementerfolgsrechnung münden
à23.
Marktseitig werden zunächst die Abweichungen bei den Erlösschmälerungen
(Rabatte und Boni) gegenüber der Planung berücksichtigt und dem
Verkaufsleiter zugeordnet. Eventuell können noch Absatzmengen und
Sortimentsmixabweichungen dargestellt werden. Häufig wird beginnt die
Ist-Managementerfolgsrechnung jedoch mit den Ist-Absatzzahlen, bis zum
Abweichungsklärbecken erfolgt dann der Ansatz von Plan- bzw. Sollwerten bei
den Kosten, die dann im „Abweichungsklärbecken“ ggfs. durch Abweichungen zu
ergänzen sind. Weitere Abweichungen wären z.B. Einkaufspreisabweichungen bei
den Rohwaren, die an den Einkaufsleiter adressiert werden sowie
Materialmengenabweichungen durch beispielsweise höheren Materialeinsatz
gegenüber der Rezeptur. Zuständig für das Management dieser Abweichungsart
wäre der Produktionsleiter. Schließlich können noch Abweichungen auf allen
Kostenstellen entstehen. Diese werden als
Kostenstellenverbrauchsabweichungen bezeichnet und im Abweichungsklärbecken
bereichspezifisch verdichtet und an das zuständige Managementteammitglied
adressiert.
In der so genannten Abstimmbrückeà24
erfolgt eine Überleitung bzw. Ein Ausweis zeitlicher und wertmäßiger
Unterschiede zwischen der unternehmensinternen Kosten- und Leistungsrechnung
sowie der eher für externe Adressaten bestimmten Gewinn- und Verlustrechnung
und ihrem durch das HGB bzw. IAS/IFRS bestimmten inhaltlichen Rahmen. Dieser
Vorgang, der als Abstimmung bezeichnet wird, betrifft insbesondere
unterschiedliche Wertansätze bei den Zinsen (kalk. Zinsen versus Fk-Zinsen)
und bei den Abschreibungen (kalk. Abschreibungen versus bilanzielle
Abschreibungen (HGB/IFRS)) sowie die Einbeziehung von Rückstellungen,
Abgrenzungen und Umwertungen. Allgemein kann gesagt werden, das in der
Abstimmbrücke alle Werte, die in der Managementerfolgsrechnung mit einem
anderen Wert als in der GuV angesetzt wurden, mit einem Korrekturwert zu
versehen sind, der sie zum entsprechenden GuV-Wert „überführt“. Das Ergebnis
der Managementerfolgsrechnung unter Einbeziehung der Abstimmbrücke muss
immer dem Jahresüberschuss der GuV entsprechen.
Das Umsatzkostenverfahren (UKV), eine Wahlmöglichkeit im externen Rechnungswesen nach HGB (§ 275) und IFRS zur Darstellung der GuV,
weist auf den ersten Blick eine große Ähnlichkeit mit der
Managementerfolgsrechnung auf, wobei die Zeilenbeschriftung gesetzlich durch
das HGB vorgegeben ist. Dennoch handelt es sich beim Umsatzkostenverfahren
um ein Vollkostenverfahren, da es die Vollkosten des Umsatzes darstellt,
ohne Differenzierung nach variabel und fix und somit auch keine Betrachtung
eines Deckungsbeitrages I ermöglicht. Die „Herstellungskosten des zur Erzielung des Umsatzes
erbrachten Leistung“, die im angloamerikanischen
Rechnungswesen auch als „Cost of Sales“ bezeichnet werden, ermittelt man,
indem der Lagerabgang in den Umsatzprozess mit den vollen Herstellkosten
bewertet wird. In diesem Beispiel sind es 3.000 t x (1.586€/t + 338 €/t) =
4.758 + 1.013à19b
= 5.771 T€
à25. Eine Subtraktion der Herstellungskosten der abgesetzten Leistung vom Umsatz
ergibt als erste Zwischensumme im Umsatzkostenverfahren das „Brutto-Ergebnis
vom Umsatz“ oder „Gross Margin“ – wie es die US-Kollegen nennen. Die
Vertriebskostenà26
(3.800 T€) werden von der Kostenstelle „Marketing/Verkauf“ in die GuV
„eingesteuert“ und die Verwaltungskosten (4.930 T€) von der Kostenstelle
„Spartenleitung“.
à27
Fremdkapitalzinsen, Ertragsteuern und der resultierende
Jahresüberschuss bilden die nächsten Zeilen im Umsatzkostenverfahren. In der
Managementerfolgsrechung waren sie im EBIT-Ziel
à22
zusammengefasst.
Zahlreiche Unternehmen kombinieren auch im Rahmen der
Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen das
Umsatzkostenverfahren mit der Deckungsbeitragsrechnung. Für externe
Adressaten wird das Umsatzkostenverfahren in der gesetzlich vorgeschrieben
Form publiziert. Für interne Zwecke (Artikelsteuerung) werden die
Herstellungskosten der abgesetzten Leistung in einen variablen und fixen
Teil gesplittet. Als zusätzliche Zwischensumme ergibt sich im Vergleich zur
GuV nach dem UKV somit der Deckungsbeitrag I. Diese Vorgehensweise ist
möglich, wenn man in der Kalkulation und in der Bestandsführung parallel
variable und fixe Werte führt. Zunächst werden die variablen Kosten und der
Deckungsbeitrag wie in der Managementerfolgsrechnung gebildet
à20. Erweiternd, um zum selben Ergebnis wie in der GuV nach dem UKV zu gelangen,
ergibt sich anschließend eine neue Zeile „Fixe Herstellkosten der
abgesetzten Leistung“ (1.013€)
à28,
indem der Absatz (3.000 t) mit den fixen Herstellkosten (338 €/t) aus der
Kalkulation bzw. Bestandsführung multipliziert wird. In den weiteren Zeilen
folgt dieses Verfahren dann wieder der GuV nach dem „reinen“ UKV.
Bemerkenswert mag es an dieser Stelle vielleicht sein, dass
für das zahlenmäßige „Füllen“ der Management-Erfolgsrechnung – aber nicht
der GuV (!) - aus der Kostenträgerstückrechnung nur die variablen Kosten erforderlich waren - zur
Ermittlung des DBI
à18,
19 und 20. Alle Fixkosten/Strukturkosten „sammelte“ die
Managementerfolgsrechnung direkt aus der Kostenstellenrechnung, quasi als
Blockkosten pro Periodeà21. Es sind daher in der dargestellten Form keine Fixkosten pro
Kalkulationseinheit, d. h. in der Kalkulation pro Stück, zur Erstellung der
Managementerfolgsrechnung erforderlich.
etwas anders sieht es dagegen beim Umsatzkostenverfahren aus:
Hier fordert der Gesetzgeber (lt. HGB), dass die Herstellungskosten der
abgesetzten Leistung mit „vollen“ Herstellungskosten anzusetzen sind, d.h.
Material- und Fertigungseinzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für die Zwecke der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren (und die
Bestandsbewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen in der Bilanz)
hat die Kalkulation Periodenfixkosten (auf der Kostenstelle) in Fixkosten
pro Stück (in der Kalkulation) „umzutopfen“. Dies geschieht, indem
Periodenkosten im Verhältnis der in Anspruch genommen Kapazität, in diesem
Fall „Maschinenstunden“, den Produkten zugerechnet werden
à13,17.
Neben dem Begriff (volle) Herstell(ungs)kosten existiert auf
der Kalkulationsebene noch der Begriff „Selbstkosten“. Als Selbstkosten wird
ein Kalkulationsergebnis pro Stück bezeichnet, bei dem zusätzlich zu den
Herstellungskosten auch noch die Kosten weiterer Unternehmensbereiche
(Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung etc., d.h. alle (Fix-
bzw. Periodenkosten des Unternehmens) in der Kalkulation von Stückkosten
berücksichtigt werden. Wenn man diese Kosten nicht in Form einer
Prozesskostenrechnung den Produkten zurechnet, die über „verlängerte“
Arbeitspläne auch Kosten für in Anspruch genommene administrative Zeiten
(Vorgangskosten) - ähnlich den Fertigungszeiten - in der Kalkulation
berücksichtigt, wird meistens ein mehr oder weniger differenziertes
Gemeinkostenzuschlagverfahren praktiziert. Basis für die Ermittlung und
„Verrechnung“ der Gemeinkosten bilden die Herstellkosten (bei
Vollkostenrechnern) oder variablen Herstellkosten (bei
Grenzplankostenrechnern). In diesem Beispiel werden die Selbstkosten über
die Beaufschlagung der Grenzherstellkosten mit prozentualen Zuschlagsätzen ermittelt. Es müssen zunächst durch Multiplikation der Absatzmenge mit den
variablen Kosten pro Einheit (1.586 €/t; aus der Kalkulation) die variablen
Kosten der Periode (4.758 T€) als Zuschlagsatzbasis
à20
ermittelt werden.
Zu diesem Wert (4.758 T€) werden die Kosten der Kostenstellen
„Marketing/Vertrieb“ und Spartenleitung sowie das EBIT-Ziel ins prozentuale
Verhältnis gesetzt. Es ergeben sie folgende Werteà29:

Mit diesen Werten, die als Periodenwerte („im Ganzen)“ für
das gesamte Unternehmen bekannt sind und sich als Prozentsätze
(=Zuschlagsätze) in Relation setzen lassen, wird jetzt in die
Selbstkostenkalkulation der Artikel („der einzelnen“) vervollständigt. Hier
sind auf Produktebene die variablen Herstellkosten als Ergebnis der
Herstellkostenkalkulation bereits bekannt. Auf diese variablen
Herstellkosten (1,82 €/kg;
à18
oder
à31)
werden zunächst die fixen Fertigungskosten pro 1000 kg (=338 €, aufgerundet)
bzw. pro Kalkulationsmengeneinheit (=0,34 €/kg)
à18
oder
à32))kalkuliert.
Dabei werden die vom Artikel in Anspruch genommenen Fertigungsstundenà3
mit den fixen Maschinenstundensätzen bewertet
à17
(=123 €) und um die fixen Herstellkosten des eingesetzten
Halbfabrikatesà16
(=214€) ergänzt. In einem weiteren Arbeitsschritt werden die bislang
noch nicht berücksichtigten weiteren Fixkosten und das EBIT-Ziel in die
Stückkalkulation einbezogen. Dies geschieht, indem diese Positionen über
prozentuale Zuschlagsätze auf die variablen Herstellkosten pro Stück
„aufgeschlagen“ werden
à29.
Dabei entsprechen die Zuschlagsätze dem prozentualen Verhältnis der
jeweiligen Positionen zu den variablen Kosten des betreffenden Jahres (s.
oben). Für den Artikel4711 bedeutet das:
| Grenzherstellkosten
à31=1,59€/kg |
| „Beaufschlagung mit folgenden Prozentsätzen à33: |
| 80%: |
zur Deckung allgemein in Anspruch genommener
Vertriebs- und Marketingaktivitäten. Absolut ergibt sich daraus ein
Betrag von 1,27€ pro kg |
| 104%: |
zur Deckung allgemein in Anspruch genommener
Spartenleitungsaktivitäten; oder als absoluter Betrag 1,64€ pro Stück; |
| 42%: |
als Beitrag pro Stück zur Deckung des EBIT-Ziels
(=0,67€/Stück) |
Werden in der Artikelkalkulation alle Kostenpositionen
addiert, ergeben sich die (vollen) Selbstkosten pro kg: 5,50€
à34.
Die Interpretation dieses Wertes könnte beispielsweise lauten: 5,50€ pro kg
sind der von den Kosten her nötige Verkaufspreis, um bei einer Absatzmenge
von 3.000t eine Deckung der Kosten und des EBIT-Ziels sicherzustellen.
Die Kalkulation kann somit interpretiert werden als das
„Umsteigen vom Ganzen“ (=den Periodenkosten der Kostenstellenrechnung) „ins
einzelne“ (=Kosten pro Stück in der Kalkulation) und wieder zurück in das
Ganze (im Verkaufspreis verdiente/verrechnete Fixkosten pro Einheit, die in
der Managementerfolgsrechnung durch Multiplikation mit der Absatzmenge zu
„verdienten“ Deckungsbeiträgen pro Periode werdenà21
u. à35).
Da der Verkaufspreis heute zunehmend nicht mehr von den
Kosten her kalkuliert wird („cost plus“), sondern sich durch den Markt
(Kunden, Wettbewerber, ..) ergibt, ist die vollkostenorientierte Kalkulation
insbesondere dann spannend, wenn die Selbstkosten höher als der
Verkaufspreis sind. Im Sinn eines Target Costing sind
Kostensenkungspotenziale bei den Periodenfixkosten, Mengeneinsätzen bei
Material und Zeiten sowie Einstandspreisen zu finden – im wertanalytisch
prozessorientierten Gespräch zwischen transparenzschaffenden Controllern und
prozessverantwortlichen Managern.