|

Goodwill-Bilanzierung bei
Unternehmenserwerben und Impairment-Test
Steht die permanente Unternehmensbewertung vor der Tür? Welche Rolle wird der
Controller dabei spielen? es gibt sogar Forderungen, nach denen der Controller
als Methodenarchitekt in naher Zukunft ein unternehmensspezifisches Modell zur
Unternehmenswertermittlung erstellen sowie als Trainer, Moderator und Coach
dieses integrierte Modell allen Entscheidern näher bringen und alle entscheide
anhand dieses Modell wirtschaftlich beurteilen soll.
ein Indikator, der in diese Richtung verweist,
kommt (wie immer?) aus den USA, wo das FASB am 29. Juni 2001 einer Veränderung
der SFAS 141 (Business Combinations) and SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible
Assets) zustimmte. Diese Veränderungen betreffen die US-GAAP und damit alle an
US-Börsen notierten Kapitalgesellschaften. Das IASB hat auf seiner Sitzung vom
16. bis 20. 10. 2001 vorläufig entschieden, dass im Rahmen einer Änderung von
IAS 27 "Consolidated Financial Statements" Minderheitenanteile künftig als Teil
des Konzerneigenkapitals auszuweisen sein sollen. Als zulässige Variante der
erwerbsmethode wurde die Neubewertungsmethode festgelegt, die bisher als Allowed
Alternative in IAS 22 reguliert ist. Ein negativer Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung soll zunächst durch Abstockung der erworbenen
Vermögenswerte, für die keine verfügbaren Marktwerte existieren, verrechnet
werden. Ein verbleibender Rest stellt einen ertrag dar. Goodwill ist künftig,
vergleichbar SFAS 142 "Goodwill and Other Intangible Assets", einer
Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) zu unterziehen. Diese soll vor ende des
Geschäftsjahres des Unternehmenszusammenschlusses durchgeführt werden. Die für
diesen Tests relevante Berichtseinheit ("Cash-Generating Unit") soll sich an der
ebene der Berichtssegmente im Sinne von IAS 14 "Segment Reporting" orientieren,
kann aber auch darunter liegen. In den fünf Jahren nach einem Goodwill
Impairment Test werden im Rahmen eines sog. Cash Flow Tests die prognostizierten
Zahlungsströme mit den tatsächlich erreichten verglichen. Diese Regelung wurde
inzwischen auch vom DRS übernommen. Der Entwurf kann unter
http://www.standardsetter.de/drsc/doc/1a_2001.html eingesehen werden. Für
Controller heißt das konkret: Wenn bei börsennotierten Muttergesellschaften im
Rahmen eines Unternehmenserwerbes im Konzernabschluss ein Goodwill für den
Firmenwert des übernommenen Unternehmens aktiviert wurde, muss dieser Firmenwert
im Rahmen eines sogenannten Impairment-Tests bestätigt bzw. per
"Sonderabschreibung" korrigiert werden. In diesem Impairment-Test werden
geplante Cash Flows dem Goodwill gegenübergestellt. Diese geplanten Cash Flows
werden den tatsächlich erreichten Cash Flows gegenübergestellt. Damit wird also
ein controllerischer Plan-Ist-Vergleich für Unternehmenserwerbe durch
börsennotierte Kapitalgesellschaften per Gesetz gefordert und von den
Wirtschaftsprüfern geprüft. Details über den Impairment-Test enthält der
Artikel: Goodwill-Bilanzierung nach US-GAAP von Jürgen Stauber, Tobias Ketterle,
der unter
http://www.treuhaender.ch/pdf/artikel/a01_0955.pdf zu finden ist.
Eine öffentliche
Diskussionsgruppe zu diesem Thema ist eingerichtet unter:
CFO-Diskussionsgruppe:New Accounting Standards
| |
|